Gleichheit in der Verschiedenartigkeit
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Die Befugnisse und Zusammensetzung des Verwaltungsrates sind in den Artikeln 4 bis 7 des Gesetzes über das CHNP (klicken Sie auf den vorherigen Link, um den koordinierten Text vom 28. Juli 2018 herunterzuladen) und im Artikel 23 des Gesetzes über Krankenhäuser und Krankenhausplanung vom 8 März 2018 festgelegt.
Aktuell:
Vom Gesundheitsminister ernannte Mitglieder des Verwaltungsrates (in alphabetischer Reihenfolge):
Vertreter der Ärzteschaft:
Vertreter des nicht-medizinischen Personals:
Vertreter des medizinischen Rats:
Vertreter der Personalvertretung:
Folgende Person ist eingeladen, an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen:
Die Mitglieder der Direktion des CHNP nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil.
Die Mitglieder der Direktion werden vom Verwaltungsrat ernannt.
Nach Maßgabe der Leitlinien, die der Verwaltungsrat vorgibt, legt die Dirketion die Strategie und Unternehmenspolitik des CHNP fest. Ihre Mitglieder sorgen dafür, dass die strategischen Ziele und Richtungsentscheidungen in den jeweiligen Einrichtungen ankommen und dort umgesetzt werden.
Die Direktion hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und arbeitet nach den Grundsätzen der Kollegialität und Multidisziplinarität sowie konsensbasiert.
Die Direktion des CHNP setzt sich aus folgenden Personen zusammen (in alphabetischer Reihenfolge):
Der ärztliche Rat des CHNP setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidentin: Dr. Christiane Weiler
Sekretär: Dr. Thomas Karst
Mitglieder:
Vertretung des ärztlichen Rats im Verwaltungsrat (mit Stimmrecht): Dr. Thomas Karst
Vertretung des ärztlichen Rats im Verwaltungsrat (mit beratender Stimme): Dr. Anne-Christine Arold-Herrmann
Klicken Sie auf das Bild auf der linken Seite, um das CHNP-Organigramm im PDF-Format herunterzuladen.